Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
Liebe Reisende,
Bitte lest euch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Reisehinweise gut durch. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dir und der VA Village Adventures UG, nachfolgend „Village Adventures“ genannt, zu Stande kommenden Vertrages.
Diese Reisebedingungen gelten vorrangig für Reisen, die Village Adventures als Reiseveranstalter in eigener Verantwortung anbietet. Soweit Village Adventures ausdrücklich lediglich einzelne Reiseleistungen vermittelt, gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Ziffer 15.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Reiseveranstalter
Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, bei denen die
VA Village Adventures UG (haftungsbeschränkt)
Düsseldorfer Straße 75
51063 Köln
Deutschland
nachfolgend „Village Adventures“ genannt, als Reiseveranstalter auftritt.
Eine Pauschalreise liegt insbesondere vor, wenn Village Adventures für dieselbe Reise mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen zu einem Gesamtangebot kombiniert und dem Reisenden als eigene Reise anbietet.
1.2 Vermittlung einzelner Reiseleistungen
Bei ausdrücklich als vermittelt gekennzeichneten Einzelleistungen, insbesondere einzelnen Unterkünften, einzelnen Tages- oder Halbtagestouren, Aktivitäten und Workshops ohne Übernachtung, vermittelt Village Adventures lediglich einen Vertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweils benannten Leistungserbringer.
In diesem Fall wird der Vertrag über die vermittelte Leistung unmittelbar zwischen dem Reisenden und dem Leistungserbringer geschlossen. Village Adventures schuldet nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Durchführung der vermittelten Leistung.
Der jeweilige Vertragspartner und die Eigenschaft von Village Adventures als Vermittler werden vor der Buchung eindeutig ausgewiesen.
1.3 Abgrenzung
Für die rechtliche Einordnung ist der konkrete Inhalt des Angebots und des Buchungsvorgangs maßgeblich. Zwingende gesetzliche Vorschriften über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen bleiben unberührt.
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1 Reiseangebot
Grundlage des Vertrags sind die Reisebeschreibung, das individuelle Angebot, die Buchungsbestätigung und diese Reisebedingungen.
Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Leistungen bestimmen den Umfang der vertraglich geschuldeten Reise.
Die vorvertraglichen Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis, zusätzliche Kosten, Zahlungsmodalitäten und Rücktrittspauschalen gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB werden Bestandteil des Pauschalreisevertrages, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Die gesetzlich erforderlichen Angaben umfassen unter anderem Reiseziel, Reisezeitraum, Übernachtungen, Leistungen, Gesamtpreis und Zahlungsmodalitäten
1.2 Buchung
Mit der Buchung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrags ab.
Die Buchung kann insbesondere über die Website, per E-Mail oder in Textform erfolgen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Village Adventures die Buchung in Textform bestätigt.
1.3 Buchung für weitere Reisende
Bucht eine Person auch für weitere Reisende, haftet sie für deren vertragliche Verpflichtungen nur, wenn sie diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.
Der buchenden Person obliegt es, alle Mitreisenden über die Vertragsunterlagen, Reisebedingungen und notwendigen Reiseinformationen zu informieren.
1.4 Besondere Wünsche
Besondere Wünsche, individuelle Absprachen oder Zusatzleistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Village Adventures sie ausdrücklich in Textform bestätigt.
Leistungsträger, lokale Gastgeber und Vermittler sind nicht berechtigt, vom Reisevertrag abweichende Zusagen im Namen von Village Adventures zu machen.
2. Reiseleistungen und Bezahlung
2.1 Umfang der Reiseleistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung, dem individuellen Reiseangebot, den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung von Village Adventures.
Maßgeblich ist der Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit den darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen.
2.2 Nicht eingeschlossene Leistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil der Pauschalreise bezeichnet sind, gehören nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang.
Hierzu gehören insbesondere:
- die individuelle An- und Abreise zum Beginn beziehungsweise vom Ende der Reise,
- persönliche Ausgaben,
- Trinkgelder,
- Visa und sonstige Einreisegenehmigungen,
- Impfungen und medizinische Vorsorge,
- Reiseversicherungen,
- nicht ausdrücklich eingeschlossene Mahlzeiten,
- freiwillig oder vor Ort zusätzlich gebuchte Aktivitäten.
Village Adventures bietet keine Pauschalreisen mit eingeschlossener Flugbeförderung an.
2.3 Kundengeldabsicherung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise dürfen von Village Adventures nur gefordert oder angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, der Reisekunde nach Maßgabe des § 651t BGB informiert wurde und ihm zuvor ein Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 BGB übergeben worden ist.
2.4 Anzahlung
Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig, sofern im individuellen Reiseangebot nicht aufgrund besonderer, bereits bei Buchung vollständig zu zahlender Reiseleistungen eine abweichende Zahlungsregelung ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine abweichende Zahlungsregelung wird dem Reisekunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.
2.5 Restzahlung
Die Restzahlung des Reisepreises ist bis maximal 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheins sofort zur Zahlung fällig.
2.6 Reiseunterlagen
Die vollständigen Reiseunterlagen werden grundsätzlich nach vollständiger Zahlung des fälligen Reisepreises zur Verfügung gestellt.
Die rechtzeitige Erfüllung gesetzlicher Informations- und Dokumentationspflichten durch Village Adventures bleibt hiervon unberührt.
2.7 Zahlungsverzug
Leistet der Reisekunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Village Adventures zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und dem Reisekunden kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, ist Village Adventures berechtigt, nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung und Androhung des Rücktritts vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
Village Adventures kann den Reisekunden in diesem Fall mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 belasten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Unerhebliche Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Village Adventures nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn zulässig, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Änderungen können insbesondere aufgrund örtlicher Gegebenheiten, behördlicher Anordnungen, Witterungs- oder Naturereignissen, Veränderungen der Sicherheitslage, kurzfristiger Nichtverfügbarkeit einzelner Leistungserbringer, Unterkünfte oder Guides sowie aus sonstigen organisatorischen Gründen vor Ort erforderlich werden.
Village Adventures ist verpflichtet, den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung zu informieren.
3.2 Erhebliche Vertragsänderungen
Ist Village Adventures vor Reisebeginn gezwungen, eine wesentliche Eigenschaft einer Reiseleistung erheblich zu ändern oder von besonderen Vorgaben des Reisekunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, erheblich abzuweichen, kann Village Adventures dem Reisekunden eine entsprechende Vertragsänderung anbieten.
Village Adventures informiert den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über:
- a) die angebotene Vertragsänderung und deren Gründe,
b) die Auswirkungen der Vertragsänderung auf den Reisepreis,
c) die dem Reisekunden gesetzte angemessene Erklärungsfrist sowie
d) die Rechtsfolgen einer nicht fristgerecht abgegebenen Erklärung.
Der Reisekunde kann innerhalb der von Village Adventures gesetzten Frist:
- a) das Angebot zur Vertragsänderung annehmen oder
b) ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Village Adventures kann dem Reisekunden mit dem Änderungsangebot wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
Erklärt sich der Reisekunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen, sofern Village Adventures den Reisekunden ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die gesetzlichen Anforderungen an solche Änderungen ergeben sich aus § 651g BGB und Artikel 250 § 10 EGBGB.
3.3 Gewährleistungsrechte bei geänderten Leistungen
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Reisekunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Reiseleistungen mit Mängeln behaftet sind.
Entstehen Village Adventures für die Durchführung der geänderten Reise oder einer angenommenen Ersatzreise bei mindestens gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, wird dem Reisekunden der Differenzbetrag nach Maßgabe des § 651m Abs. 2 BGB erstattet.
3.4 Preisänderungen
Village Adventures behält sich nach Maßgabe der §§ 651f und 651g BGB vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss unmittelbar:
- a) die Kosten für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Treibstoff- oder Energiekosten,
b) Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, insbesondere Tourismus- oder vergleichbare örtliche Abgaben, oder
c) die für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
ändern.
3.5 Berechnung der Preisänderung
Erhöhen sich die Kosten einer im Pauschalreisevertrag enthaltenen Beförderungsleistung, kann Village Adventures die konkret entstandenen Mehrkosten anteilig auf den Reisekunden umlegen.
Erhöhen sich Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, kann die hieraus resultierende Mehrbelastung entsprechend anteilig weitergegeben werden.
Ändern sich die für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse, kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die von Village Adventures zu tragenden Kosten der Reise tatsächlich erhöhen.
3.6 Mitteilung der Preisänderung
Village Adventures wird den Reisekunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Grund und deren Berechnung informieren.
Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn die entsprechende Mitteilung dem Reisekunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugeht.
3.7 Preiserhöhung von mehr als 8 %
Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des vereinbarten Reisepreises, gelten die Regelungen der Ziffer 3.2 entsprechend.
3.8 Preissenkung
Der Reisekunde kann eine Preissenkung verlangen, wenn sich die in Ziffer 3.4 genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern und dies für Village Adventures zu niedrigeren Kosten führt.
Village Adventures kann von dem zu erstattenden Betrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und wird diese dem Reisekunden auf Verlangen nachweisen.
4. Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und Versicherungen
4.1 Rücktritt vor Reisebeginn
Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Village Adventures. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2 Entschädigungsanspruch
Tritt der Reisekunde vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Village Adventures den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Village Adventures kann jedoch gemäß § 651h Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit kein Fall des kostenfreien Rücktritts nach Ziffer 4.5 vorliegt.
Die nachfolgenden Entschädigungspauschalen berücksichtigen den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, die erwartete Ersparnis von Aufwendungen sowie den erwarteten Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Diese Kriterien schreibt § 651h Abs. 2 BGB für pauschalierte Entschädigungen vor.
4.3 Rücktrittspauschalen
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunden bei Reisen mit selbst organisierter An- und Abreise:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 25 %,
- ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %,
- ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %,
- ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 50 %,
- ab dem 6. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn: 55 %,
- bis zum Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise: 75 %
des auf den zurücktretenden Reisekunden entfallenden Reisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei Village Adventures.
4.4 Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens
Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Village Adventures nachzuweisen, dass Village Adventures kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die verlangte Entschädigungspauschale.
Village Adventures behält sich vor, anstelle der Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, soweit Village Adventures nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind.
In diesem Fall wird Village Adventures die Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und eines etwaigen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
4.5 Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände
Village Adventures kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.6 Rückzahlung
Ist Village Adventures infolge des Rücktritts zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet, erfolgt die Rückzahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
Village Adventures ist berechtigt, einen nach den vorstehenden Regelungen bestehenden Entschädigungsanspruch mit dem Rückzahlungsanspruch des Reisekunden zu verrechnen.
4.7 Vertragsübertragung auf einen Ersatzreisenden
Der Reisekunde kann vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
Eine Mitteilung, die Village Adventures spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, gilt in jedem Fall als rechtzeitig.
Village Adventures kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Der ursprüngliche Reisekunde und der eintretende Dritte haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch den Eintritt des Dritten tatsächlich entstehenden und angemessenen Mehrkosten.
Village Adventures wird dem Reisekunden auf Verlangen einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten erteilen.
4.8 Reiseversicherungen
Village Adventures empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung einschließlich einer medizinisch sinnvollen Rückbeförderung.
Der Abschluss einer Versicherung ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Village Adventures vermittelt aber über einen Drittanbieter mögliche Versicherungen. Diese werden dem Reisenden nach Buchungsbestätigung vorgeschlagen.
5. Rücktritt und Kündigung durch Village Adventures
5.1 Rücktritt wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände
Village Adventures kann vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Village Adventures aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
Village Adventures wird den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklären.
Tritt Village Adventures aus diesem Grund vom Vertrag zurück, verliert Village Adventures den Anspruch auf den Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts, zurückerstattet.
5.2 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Village Adventures kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisekunde ungeachtet einer Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt insbesondere bei einer erheblichen Gefährdung anderer Personen, lokaler Gastgeber, Guides, Leistungserbringer oder Sachen sowie bei schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder angemessene Sicherheits- und Verhaltenshinweise.
Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aufgrund der Schwere des Verhaltens gerechtfertigt ist.
Kündigt Village Adventures aus einem vom Reisekunden zu vertretenden Grund, behält Village Adventures den Anspruch auf den Reisepreis. Village Adventures muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen und diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen entstehen.
Zusätzliche Rückreise-, Unterbringungs- oder sonstige Folgekosten trägt der Reisekunde, soweit diese durch sein vertragswidriges Verhalten verursacht wurden.
6. Gewährleistung und Rechte bei Reisemängeln
6.1 Abhilfe
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisekunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Abhilfe verlangen.
Village Adventures kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
6.2 Mängelanzeige
Der Reisekunde ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich gegenüber der von Village Adventures benannten örtlichen Kontaktstelle oder unmittelbar gegenüber Village Adventures anzuzeigen.
Die Kontaktdaten werden dem Reisekunden spätestens mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.
Unterlässt der Reisekunde schuldhaft die Mängelanzeige und konnte Village Adventures deshalb keine Abhilfe schaffen, kann der Reisekunde insoweit keine Minderung gemäß § 651m BGB und keinen Schadensersatz gemäß § 651n BGB verlangen.
6.3 Fristsetzung und Selbstabhilfe
Leistet Village Adventures innerhalb einer vom Reisekunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisekunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Village Adventures die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
6.4 Minderung
Für die Dauer eines Reisemangels mindert sich der Reisepreis nach Maßgabe des § 651m BGB.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisekunde es schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Village Adventures deshalb keine Abhilfe schaffen konnte. § 651m BGB sieht für die Dauer eines Reisemangels grundsätzlich eine verhältnismäßige Herabsetzung des Reisepreises vor.
6.5 Kündigung wegen eines erheblichen Reisemangels
Wird die Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen.
Die Kündigung ist grundsätzlich erst zulässig, nachdem der Reisekunde Village Adventures eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Village Adventures verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
6.6 Gleichwertige Ersatzleistungen
Village Adventures ist berechtigt, zur Abhilfe gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten, soweit einzelne Programmpunkte oder Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können.
Die gesetzlichen Rechte des Reisekunden bleiben unberührt, soweit die angebotene Ersatzleistung nicht gleichwertig oder für den Reisekunden unzumutbar ist.
7. Haftung
7.1 Haftung als Reiseveranstalter
Village Adventures haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher im Pauschalreisevertrag vereinbarter Reiseleistungen.
Der Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen.
7.2 Beschränkung der vertraglichen Haftung
Die vertragliche Haftung von Village Adventures für Schäden, die nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft von Village Adventures herbeigeführt wurden, ist gemäß § 651p Abs. 1 BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.3 Internationale Übereinkommen
Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Village Adventures ist insoweit ausgeschlossen oder beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht, geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
Auf § 651p Abs. 2 BGB wird verwiesen.
7.4 Schadensersatz bei Reisemängeln
Der Reisekunde kann unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen, es sei denn, der Reisemangel:
- a) ist vom Reisekunden verschuldet,
b) ist von einem nicht an der Erbringung der Reiseleistungen beteiligten Dritten verschuldet und war für Village Adventures nicht vorhersehbar oder vermeidbar oder
c) wurde durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände verursacht.
7.5 Nicht zum Pauschalreisevertrag gehörende Leistungen
Leistungen, die der Reisekunde während der Reise eigenständig und ohne Mitwirkung von Village Adventures bei Dritten bucht, gehören nicht zum Pauschalreisevertrag.
Village Adventures haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit solchen eigenständig gebuchten Leistungen.
7.6 Ausdrücklich vermittelte Fremdleistungen
Für Leistungen, die im Reiseangebot und in der Reisebestätigung ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet und unter Angabe der Identität des vermittelten Vertragspartners ausgewiesen werden, haftet Village Adventures ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung.
Die Regelungen der Ziffer 12 gelten ergänzend.
8. Mitwirkungspflichten des Reisekunden
8.1 Allgemeine Mitwirkungspflicht
Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken sowie Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
8.2 Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
Der Reisekunde ist verpflichtet, alle für die Buchung und Durchführung der Reise erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Änderungen der angegebenen Kontaktdaten sind Village Adventures unverzüglich mitzuteilen.
8.3 Persönliche Reisevoraussetzungen
Der Reisekunde ist verpflichtet, Village Adventures vor Vertragsschluss über persönliche Umstände zu informieren, die für die Eignung oder Durchführung der Reise erheblich sein können.
Hierzu gehören insbesondere:
- Mobilitätseinschränkungen,
- gesundheitliche Beeinträchtigungen,
- Allergien,
- besondere Ernährungsanforderungen,
- notwendige medizinische Hilfsmittel,
- sonstige besondere Betreuungsbedürfnisse.
Village Adventures prüft im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Reise durchgeführt werden kann. Eine medizinische Beratung oder Beurteilung findet nicht statt.
8.4 Reiseunterlagen
Der Reisekunde hat Village Adventures unverzüglich zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Village Adventures mitgeteilten Frist erhält oder wenn die Unterlagen erkennbare Fehler oder Unstimmigkeiten enthalten.
10. Umbuchungen und nicht in Anspruch genommene Leistungen
10.1 Umbuchungen
Ein Anspruch des Reisekunden auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseverlaufs, der Unterkunft oder sonstiger vertraglich vereinbarter Reiseleistungen besteht nach Vertragsschluss grundsätzlich nicht.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich wird, weil Village Adventures vorvertragliche Informationspflichten nicht, unzureichend oder fehlerhaft erfüllt hat. In diesem Fall ist eine erforderliche Umbuchung kostenfrei vorzunehmen.
10.2 Freiwillige Umbuchung
Nimmt Village Adventures auf Wunsch des Reisekunden dennoch eine Umbuchung vor, erfolgt diese ausschließlich nach Verfügbarkeit und vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Leistungserbringer.
Village Adventures kann dem Reisekunden die tatsächlich entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
Ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt wird nur erhoben, wenn der Reisekunde vor Durchführung der Umbuchung hierüber informiert wurde und der Erhebung zugestimmt hat.
10.3 Stornierung und Neubuchung
Umbuchungswünsche, die wirtschaftlich oder inhaltlich einer Stornierung und Neubuchung entsprechen, können nur durch Rücktritt vom bestehenden Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 und anschließende Neubuchung umgesetzt werden.
10.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisekunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Village Adventures bereit und in der Lage war, aus Gründen nicht in Anspruch, die dem Reisekunden zuzurechnen sind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Dies gilt nicht, soweit der Reisekunde nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt, zur Kündigung oder zur Minderung berechtigt ist.
Village Adventures wird sich auf Wunsch des Reisekunden bei den betroffenen Leistungserbringern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche, behördliche oder vertragliche Bestimmungen des Leistungserbringers entgegenstehen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Informationspflichten von Village Adventures
Village Adventures unterrichtet den Reisekunden vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung notwendiger Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, soweit diese für die konkrete Reise erheblich sind.
11.2 Verantwortung des Reisekunden
Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass:
- a) erforderliche Reisedokumente während der gesamten Reise gültig sind,
b) notwendige Visa und Einreisegenehmigungen rechtzeitig vorliegen,
c) vorgeschriebene Gesundheits- und Impfnachweise erfüllt werden und
d) sämtliche für die Ein- und Ausreise erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
11.3 Folgen der Nichtbeachtung
Alle Nachteile, insbesondere Rücktrittskosten, zusätzliche Reise-, Unterbringungs- oder Rückreisekosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zulasten des Reisekunden.
Dies gilt nicht, wenn die Nachteile auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch Village Adventures beruhen.
11.4 Medizinische Vorsorge
Dem Reisekunden wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei fachkundigen Stellen, insbesondere Ärzten mit reisemedizinischer Erfahrung, Tropeninstituten oder Gesundheitsbehörden, über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen sowie persönliche gesundheitliche Risiken zu informieren.
12. Vermittlung einzelner Reiseleistungen
12.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, wenn Village Adventures ausdrücklich lediglich einzelne Reiseleistungen vermittelt.
Hierzu gehören insbesondere:
- a) einzelne Übernachtungsleistungen,
b) einzelne Tages- oder Halbtagestouren,
c) einzelne Workshops ohne Übernachtung,
d) einzelne Aktivitäten sowie
e) sonstige einzeln buchbare touristische Leistungen.
Die Vermittlerstellung von Village Adventures wird im jeweiligen Angebot und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen.
12.2 Vertragspartner der vermittelten Leistung
Bei vermittelten Einzelleistungen kommt der Vertrag über die Durchführung der Reiseleistung ausschließlich zwischen dem Reisekunden und dem im Angebot bezeichneten Leistungserbringer zustande.
Village Adventures wird nicht Vertragspartner der vermittelten Reiseleistung und schuldet nicht deren Durchführung.
Der jeweilige Leistungserbringer ist für Inhalt, Durchführung, Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit und Mangelfreiheit der vermittelten Leistung verantwortlich.
12.3 Vermittlungsvertrag
Zwischen dem Reisekunden und Village Adventures kommt ein Vermittlungsvertrag zustande.
Village Adventures schuldet im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages insbesondere:
- a) die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung,
b) die Übermittlung der vom Leistungserbringer zur Verfügung gestellten Vertragsinformationen,
c) die ordnungsgemäße Abwicklung des Vermittlungsvorgangs und
d) soweit vereinbart, die technische Abwicklung der Zahlung.
12.4 Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer
Mit der Buchung gibt der Reisekunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem bezeichneten Leistungserbringer ab.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Leistungserbringers oder durch Übersendung einer entsprechenden Buchungsbestätigung zustande.
Village Adventures kann vom Leistungserbringer zur Übermittlung der Annahmeerklärung bevollmächtigt sein.
12.5 Bedingungen des Leistungserbringers
Für die Durchführung, Änderung, Umbuchung und Stornierung der vermittelten Leistung gelten die wirksam in den Vertrag einbezogenen Geschäfts-, Buchungs- und Stornobedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
Village Adventures wird dem Reisekunden diese Bedingungen vor Vertragsschluss zugänglich machen oder im jeweiligen Angebot darauf hinweisen.
12.6 Zahlung vermittelter Leistungen
Village Adventures kann berechtigt sein, Zahlungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungserbringers entgegenzunehmen.
Die Entgegennahme oder Weiterleitung einer Zahlung begründet für sich allein keine Veranstalterstellung von Village Adventures.
12.7 Haftung bei Vermittlungsleistungen
Village Adventures haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigene Pflichtverletzungen aus dem Vermittlungsvertrag, insbesondere für schuldhafte Beratungs-, Auswahl-, Informations-, Buchungs- oder Übermittlungsfehler.
Für Leistungsstörungen, Mängel, Personen- oder Sachschäden aus der Durchführung der vermittelten Reiseleistung haftet grundsätzlich der jeweilige Leistungserbringer.
Ansprüche aus der Durchführung der vermittelten Leistung sind unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer geltend zu machen.
12.8 Stornierungen und Umbuchungen
Für Stornierungen und Umbuchungen vermittelter Einzelleistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
Soweit Village Adventures eine Stornierung oder Umbuchung im Auftrag des Reisekunden oder des Leistungserbringers bearbeitet, erfolgt dies im Rahmen des Vermittlungsvertrages.
Village Adventures kann für eine vom Reisekunden veranlasste zusätzliche Bearbeitung ein angemessenes Serviceentgelt verlangen, sofern der Reisekunde vor der Bearbeitung über dessen Höhe informiert wurde.
Dem Reisekunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Village Adventures kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
13. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Anspruchsanmeldung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Pauschalreise sind gegenüber Village Adventures unter den in Ziffer 19 genannten Kontaktdaten geltend zu machen.
Die Anspruchsanmeldung kann auch gegenüber einem Reisevermittler erfolgen, über den die Pauschalreise gebucht wurde.
Dem Reisekunden wird empfohlen, Ansprüche in Textform geltend zu machen.
13.2 Verjährung
Ansprüche des Reisekunden gemäß § 651i Abs. 3 BGB verjähren grundsätzlich in zwei Jahren.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
Gesetzliche Vorschriften über Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Anwendbares Recht
Auf den Vertrag und das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Village Adventures findet deutsches Recht Anwendung.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthaltes entzogen wird.
14.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisekunden
Der allgemeine Gerichtsstand von Village Adventures ist Köln.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände zugunsten des Reisekunden bleiben unberührt.
14.3 Klagen gegen den Reisekunden
Für Klagen von Village Adventures gegen den Reisekunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich.
Dies gilt nicht, wenn sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder Personen richtet, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen wird Köln als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.4 Zwingendes Recht
Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung, soweit zwingende internationale oder unionsrechtliche Vorschriften für den Reisekunden günstigere Regelungen vorsehen.
15. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden wird von Village Adventures nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften gewährleistet.
Soweit dies zur Buchung, Organisation und Durchführung der Reise erforderlich ist, können personenbezogene Daten an Unterkünfte, Guides, lokale Gastgeber, Beförderungsunternehmen, örtliche Reise- und Leistungspartner, Behörden sowie sonstige an der Vertragsdurchführung beteiligte Stellen übermittelt werden.
Ausführliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechtsgrundlagen, die Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Village Adventures.
Reiseveranstalter:
VA Village Adventures UG
Düsseldorfer Str. 75
51063 Köln
Telefon ++49/178/7132872
Mail isabel@village-adventures.com
www.village-adventures.com
Geschäftsführung: Isabel Gruß
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen, VA Village Adventures UG, hat die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die VA Village Adventures UG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die VA Village Adventures UG, hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1 in 6189 Wiesbaden). abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der VA Village Adventures UG verweigert werden. (Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.)

